Tariföffnungsklausel

Tariföffnungsklausel
f
оговорка в тарифном соглашении, предусматривающая возможность заключения дополнительного соглашения на предприятии или изменения условий в рамках отдельного трудового соглашения

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Tariföffnungsklausel. — Tarif|öffnungsklausel.   Nach §§ 3 und 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten im Falle der Tarifbindung die Tarifverträge mit unmittelbarer und zwingender Wirkung. Abweichende Regelungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet… …   Universal-Lexikon

  • Tariföffnungsklausel — Öffnungsklausel, Bestimmung in einem ⇡ Tarifvertrag, die abweichende Abmachungen gestattet (§ 4 III TVG ). Abweichende Abmachungen können ein anderer, begrenzter Tarifvertrag, eine ⇡ Betriebsvereinbarung oder Einzelverträge sein. Ohne T. ist ein… …   Lexikon der Economics

  • Öffnungsklausel — ⇡ Tariföffnungsklausel, ⇡ Krankenkassenwahlrecht …   Lexikon der Economics

  • Betriebliche Altersversorgung — Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Tarifvertrag — Ta|rif|ver|trag 〈m. 1u〉 schriftl. Vereinbarung zw. Gewerkschaft u. Arbeitgeber od. Arbeitgeberverband über die Arbeitsbedingungen zw. Arbeitgeber u. nehmer bezüglich des Tarifs * * * Ta|rif|ver|trag, der: Vertrag zwischen Arbeitgeber[n] u.… …   Universal-Lexikon

  • Öffnungsklausel — Ọ̈ff|nungs|klau|sel, die (Rechtsspr.): Klausel, nach der von bestimmten tarifvertraglichen Regelungen [zum Nachteil der Arbeitnehmer] abgewichen werden darf: durch eine Ö. soll die wirtschaftliche Lage des einzelnen Betriebes besser… …   Universal-Lexikon

  • betriebliches Bündnis für Arbeit — Bezeichnung für Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene über den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Entgeltverzicht, Arbeitszeitverlängerung oder Flexibilisierung. Ist der Arbeitgeber an einen ⇡ Flächentarifvertrag gebunden können dessen Normen nur… …   Lexikon der Economics

  • Günstigkeitsprinzip — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Nach dem G. kann von den Normen eines ⇡ Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine… …   Lexikon der Economics


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